Fördermöglichkeiten

Bis zu 100 % gefördert weiterbilden

Für unsere zertifizierte Weiterbildung „KI im Büroalltag“ stehen Ihnen verschiedene staatliche Förderprogramme zur Verfügung – ob Sie angestellt, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Drei Wege zur geförderten Weiterbildung

Je nach Ihrer beruflichen Situation kommen unterschiedliche Förderprogramme in Frage.

Bis 100 %

Bildungsgutschein

Für Arbeitssuchende, Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.

  • 100 % Kurskosten übernommen
  • 150 EUR/Monat Weiterbildungsgeld
  • ALG I / Bürgergeld läuft weiter
  • Fahrtkosten, Unterkunft & Kinderbetreuung möglich

Voraussetzung: AZAV-zertifizierter Bildungsträger + individuelles Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.

Für Angestellte

Qualifizierungs­chancengesetz

Für Beschäftigte in Unternehmen – Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gemeinsam.

Kurskosten-Zuschuss:

  • 1–49 Mitarbeiter: bis 100 %
  • 50–499 Mitarbeiter: bis 50 %
  • 500+ Mitarbeiter: bis 25 %

Lohnkosten-Zuschuss:

  • Unter 50 Mitarbeiter: bis 75 %
  • 50–499 Mitarbeiter: bis 50 %
  • 500+ Mitarbeiter: bis 25 %

Voraussetzung: Weiterbildung muss über 120 Stunden umfassen und zukunftsrelevante Kompetenzen vermitteln.

Seit April 2024

Qualifizierungsgeld

Neues Instrument seit April 2024 – Lohnersatz während der Weiterbildung.

  • 60 % des Nettogehalts (kinderlos)
  • 67 % des Nettogehalts (mit Kind)
  • Unabhängig von Betriebsgröße
  • Arbeitgeber trägt die Kurskosten

Voraussetzung: Mindestens 20 % der Belegschaft haben Weiterbildungsbedarf durch Strukturwandel.

Förderung nach Betriebsgröße im Überblick

Diese Tabelle zeigt die maximalen Zuschüsse im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (QCG).

1–49 Mitarbeiter

Kurskosten

bis 100 %

Lohnkosten

bis 75 %
50–499 Mitarbeiter

Kurskosten

bis 50 %

Lohnkosten

bis 50 %
500+ Mitarbeiter

Kurskosten

bis 25 %

Lohnkosten

bis 25 %

So beantragen Sie die Förderung

In vier einfachen Schritten zur geförderten Weiterbildung – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

1

Kostenlose Beratung

Sie kontaktieren uns – per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Wir beraten Sie unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten.

2

Fördermöglichkeiten prüfen

Gemeinsam analysieren wir Ihre berufliche Situation und finden das passende Förderprogramm für Sie.

3

Antrag stellen

Sie stellen den Förderantrag bei der Agentur für Arbeit. Wir unterstützen Sie mit allen nötigen Unterlagen.

4

Weiterbildung starten

Nach Bewilligung starten Sie Ihre geförderte Weiterbildung „KI im Büroalltag“ – flexibel und in Teilzeit.

Häufige Fragen zur Förderung

Einen Bildungsgutschein können Personen erhalten, die arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitssuchend gemeldet sind. Auch Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit einem Abschluss, der mehr als vier Jahre zurückliegt, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten. Die Entscheidung trifft die zuständige Agentur für Arbeit.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht es Arbeitgebern, Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten und Lohnkosten ihrer Beschäftigten zu erhalten. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Unternehmensgröße. So können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ihre Mitarbeitenden kostengünstig weiterqualifizieren.
Beim Qualifizierungsgeld (seit April 2024) zahlt die Agentur für Arbeit einen Lohnersatz direkt an die Beschäftigten (60 % bzw. 67 % des Nettogehalts), während der Arbeitgeber die Kurskosten trägt. Beim QCG hingegen erhält der Arbeitgeber Zuschüsse sowohl zu den Kurs- als auch zu den Lohnkosten. Das Qualifizierungsgeld ist unabhängig von der Betriebsgröße.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Förderprogramm und zuständiger Agentur für Arbeit. In der Regel sollten Sie mit 2–6 Wochen rechnen. Wir empfehlen, den Prozess frühzeitig zu starten und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen.

Hinweis zur Förderung

Die Förderung erfolgt nach individueller Prüfung durch die Agentur für Arbeit. Art und Umfang der Förderung hängen von persönlichen Voraussetzungen, Beschäftigungsstatus und Unternehmensgröße ab. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten – die verbindliche Entscheidung trifft die zuständige Agentur für Arbeit.

Förderung prüfen lassen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten.

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